Jöbbörse : Jobbörse

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Arbeitsplatzbeschreibung Bootsmann
Reinigung und Pflege des gesamten Schiffsaußenbereiches Pflege beiden Beiboote, der beiden Jet-Skis Pflege aller Freizeitgerätschaften Leinenpflege Mithilfe des Maschinisten Gegebenfalls Urlaubsvertretung des Maschinisten Hilfe bei Anker- und Anlegemanövern Fahrdienst mit den Booten Lagerhaltung der Reinigungsmittel etc. Wachdienst auf See und, wenn erforderlich, auch an Land Außerbetriebliche Weiterbildung STCW95 gemäß Gesetz Bei Bedarf Mithilfe in anderen Bereichen in Absprache mit der Crew und des Kapitäns oder Eigners

Besondere Eigenschaften werden vorausgesetzt:

Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein Teamfähigkeit Freundlichkeit Höflichkeit Zuverlässigkeit Flexibilität Ortsunabhängigkeit Seefestigkeit Engagement Bereitschaft zur Weiterbildung

Schiffsbetriebszeiten:
Wenn keine Gäste an Bord sind, ist die Arbeitszeit von 9.00 bis 17.00 Uhr
Wenn Eigner oder Gäste an Bord sind, wird die Arbeitszeit und Pausenzeit variabel nach Absprache mit dem Eigner und Kapitän festgelegt. Pausen können daher zeitlich nicht festgelegt werden.
Nach der Reise wird ein Freizeitausgleich gewährleistet. Urlaub ist nur in den gästefreien Tagen und Wochen möglich. Die Urlaubsplanung wird in Absprache mit der gesamten Crew gemacht.

Möglicher Tagesablauf :
9.00 Uhr Arbeitsbeginn, auf See gegebenenfalls früher, da die Außenbereiche vor dem Frühstück gereinigt werden müssen. Tische, Stühle etc. Auf See Hilfe bei Anlegemanövern, Ankerwache, Fahrdienst mit den Beibooten, Mithilfe beim Zuwasserlassen der Boote und JetSkis und weitere Gerätschaften.....

Bei Bedarf Mithilfe in anderen Bereichen der Stewardess und Maschinisten.

Einmal die Woche wird das Schiff komplett runtergewaschen oder nach Bedarf (roter Regen) dann sofort. Polierarbeiten ebenfalls wöchentlich Einmal monatlich wird das Teakdeck gereinigt.

Wachdienst nach Absprache der Crew und Kapitän

Auf dem Schiff wird ordentliche und saubere Crewbekleidung verlangt. Außerhalb des Schiffes, sofern Crewbekleidung getragen wird, setzen wir dies ebenfalls voraus. Alles, was mit dem Schiff, der Crew, der Gäste und Eigner zu tun hat, unterbinden wir nach außen mit der Verschwiegenheitspflicht

Besuch von Verwandten oder Freunden ist nur nach Absprache des Kapitäns möglich und wird immer im Einzelfall entschieden.